Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2022
Aktenzeichen: 11 K 102/22

Schlagzeile:

Durchschnittssatzbesteuerung bei gemeinschaftlicher Tierhaltung

Schlagworte:

Durchschnittssatzbesteuerung, Fläche, gemeinschaftliche Tierhaltung, Tierhaltung, Umsatzsteuer, Vieheinheiten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Eine flächenvieheinheitenproportionale Beschränkung sieht § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BewG nicht vor.

2. Bei der Bestimmung der Grenze des § 51a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b BewG sind die gesamten von den Gesellschaftern oder Mitgliedern regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu berücksichtigen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

zur Suche nach Steuer-Urteilen