Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.12.2022 |
Aktenzeichen: | 4 K 209/20 |
Schlagzeile: |
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen
Schlagworte: |
Säumniszuschläge, VerfassungsmäĂigkeit
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Die Höhe der Säumniszuschläge ist nicht verfassungswidrig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig.
Revision zugelassen.