Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 09.01.2023 |
Aktenzeichen: | 4 V 1553/22 A(Erb) |
Schlagzeile: |
Verpflichtung zur elektronischen Einreichung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung einer Rechtsanwältin in eigener Sache
Schlagworte: |
Aussetzung der Vollziehung, Berufsträger, Rechtsanwalt, Telefax, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Ein nach dem 31.12.2021 bei Gericht per Telefax gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch eine Rechtsanwältin ist nach § 52d Satz 1 FGO auch dann unwirksam, wenn die Rechtsanwältin den Antrag nicht in ihrer Eigenschaft als Berufsträgerin stellt.