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Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 09.01.2023 |
| Aktenzeichen: | 4 V 1553/22 A(Erb) |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Aussetzung der Vollziehung, Berufsträger, Rechtsanwalt, Telefax, Verfahrensrecht
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Ein nach dem 31.12.2021 bei Gericht per Telefax gestellter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung durch eine Rechtsanwältin ist nach § 52d Satz 1 FGO auch dann unwirksam, wenn die Rechtsanwältin den Antrag nicht in ihrer Eigenschaft als Berufsträgerin stellt.

