Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen
Datenschutzerklärung




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.09.2022
Aktenzeichen: IX R 29/21

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.2021
Aktenzeichen: 4 K 1941/20 F

Schlagzeile:

Sofortabzug von Mieterabfindungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Schlagworte:

Abfindung, Abschreibung, Anschaffungsnahe Herstellungskosten, Kündigung, Mieter, Mieterabfindung, Modernisierung, Räumung, Renovierung, Sofort abzugsfähige Werbungskosten, Sofortabzug, Vermietung, Werbungskosten

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist auf bauliche Maßnahmen an Einrichtungen des Gebäudes oder am Gebäude selbst beschränkt. Aufwendungen, die durch die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen lediglich (mit-) veranlasst sind, unterfallen nicht § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

2. Eine Abfindung, die der Steuerpflichtige für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung an seinen Mieter zahlt, um das Gebäude umfangreich renovieren zu können, gehört nicht zu den Aufwendungen i.S. von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 7, Abs. 5 Satz 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
HGB § 255 Abs. 2

Tenor:

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 12.11.2021 - 4 K 1941/20 F aufgehoben.

Der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für 2017 vom 20.03.2020 in Gestalt des Änderungsbescheids und der Einspruchsentscheidung vom 24.06.2020 wird mit der Maßgabe geändert, dass die Mieterabfindungen in Höhe von 35.000 € als sofort abziehbare Werbungskosten berücksichtigt werden.

Die Berechnung der festzustellenden Besteuerungsgrundlagen wird dem Beklagten übertragen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen