Quelle: |
Finanzgericht Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.06.2022 |
Aktenzeichen: | 2 K 2599/18 G |
Schlagzeile: |
Gewährung der erweiterten Kürzung für Grundstücksunternehmen bei einer Betriebsverpachtung
Schlagworte: |
Ausschließlichkeit, Betriebsverpachtung, Erweiterte Kürzung, Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer, Grundstück, Grundstücksunternehmen
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Liegt keine Betriebsaufgabe, sondern lediglich eine Betriebsunterbre-chung vor, werden weiterhin betriebliche Einkünfte erzielt und die erweiterte Kürzung ist somit ausgeschlossen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.
In der offiziellen Datenbank des BFH sind die folgenden Informationen zu finden:
BFH Anhängiges Verfahren IV R 19/22
Aufnahme in die Datenbank am 20.10.2022
GewStG § 9 Nr 1 S 2
Stellt die Vermietung von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Autohauses durch eine Personengesellschaft, die zuvor in diesen Räumlichkeiten selbst ein Autohaus betrieben hatte und daneben noch weitere Gewerbeeinheiten in demselben Gebäudekomplex an andere Mieter überlässt, eine Betriebsverpachtung dar, die die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen bei der Vermieterin ausschließt?
--Zulassung durch FG--
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorgehend: FG Düsseldorf Urteil vom 22.06.2021 (2 K 2599/18 G)