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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 25.01.2022
Aktenzeichen: XI B 60/20

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.09.2022
Aktenzeichen: 6 K 1277/19

Schlagzeile:

Kein Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung einer Grundstückslieferung durch nachträgliche notarielle Vertragsergänzung

Schlagworte:

Grundstückslieferung, Notar, Option, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Verzicht, Widerruf, Zwangsversteigerung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Es ist nicht klärungsbedürftig, dass § 9 Abs. 3 Satz 2 UStG, der den Verzicht auf die Steuerbefreiung des § 4 Nr. 9
Buchst. a UStG bei Lieferungen von Grundstücken außerhalb von Zwangsversteigerungsverfahren, jedoch nicht dessen
Widerruf regelt, einer nachträglichen formwirksamen Optionsausübung auch dann entgegensteht, wenn sie zwischen
den Vertragsbeteiligten einvernehmlich erfolgt und keine Gefahr von Steuerausfällen besteht.

Normen:

UStG § 4 Nr 9 Buchst a, § 9 Abs 3 S 2,
BGB § 311b Abs 1 S 1,
FGO § 115 Abs 2 Nr 1, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2

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