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Quelle:

Sächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.06.2021
Aktenzeichen: 2 K 121/21

Schlagzeile:

Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung einer Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Ausgliederung, Einzelkaufmann, Grunderwerbsteuer, Grunderwerbsteuer-Befreiung, Kapitalgesellschaft, Konzernklausel, NeugrĂĽndung, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Die sog. Konzernklausel bei der Grunderwerbsteuer greift auch ein, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf eine neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht.

Hinweis: Das FG Sachsen hat der Auffassung der Finanzverwaltung widersprochen, wonach in diesen Fällen die sog. Konzernklausel nicht anwendbar sein soll.

Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Beim Bundesfinanzhof (BFH) ist die Revision anhängig.

In der offiziellen Datenbank des BFH sind hierzu die folgenden Informationen gespeichert:

BFH Anhängiges Verfahren II R 2/22
Aufnahme in die Datenbank am 20.05.2022
GrEStG § 6a
Ist die Ausgliederung des Unternehmens eines Einzelkaufmanns auf eine neu gegründete GmbH nach § 6a GrEStG begünstigt?
--Zulassung durch BFH--
Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorgehend: Sächsisches Finanzgericht Urteil vom 30.06.2021 (2 K 121/21)

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