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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.10.2021 |
| Aktenzeichen: | IX R 12/20 |
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Vorinstanz: |
FG Berlin-Brandenburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 04.06.2020 |
| Aktenzeichen: | 10 K 10154/15 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Annahmefiktion, Anschaffung, Erwerberbenennungsrecht, Frist, Fristbeginn, Käufer, Kauvertrag, Privates Veräußerungsgeschäft, Selbstbenennung, Selbsteintritt, Spekulationsgeschäft, Verpflichtungsgeschäft
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten Erwerberbenennungsrecht ausgestattet, kommt es zur Anschaffung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG im Zeitpunkt der Selbstbenennung (Selbsteintritt), selbst wenn der Benennungsberechtigte das Grundstück mit dem späteren Fristablauf ohnehin "automatisch" (Annahmefiktion) erworben hätte.
EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Tenor:
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 04.06.2020 - 10 K 10154/15 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens haben die Kläger zu tragen.

