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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.03.2021
Aktenzeichen: 11 K 252/20

Schlagzeile:

Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Eingliederungshilfe

Schlagworte:

Eingliederungshilfe, Heilerziehungspfleger, Persönliches Budget, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Leistungen eines Unternehmers als Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, wenn die Betreuten sie aus ihrem Persönlichen Budget bezahlen.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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