Quelle: |
Niedersächsisches Finanzgericht |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.03.2021 |
Aktenzeichen: | 11 K 252/20 |
Schlagzeile: |
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Leistungen der Eingliederungshilfe
Schlagworte: |
Eingliederungshilfe, Heilerziehungspfleger, Persönliches Budget, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Leistungen eines Unternehmers als Heilerziehungspfleger im Rahmen der Eingliederungshilfe sind weder nach § 4 Nr. 16 Satz 1 Buchst. l UStG noch unter Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerbefreit, wenn die Betreuten sie aus ihrem Persönlichen Budget bezahlen.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.