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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 27.07.2021 |
| Aktenzeichen: | 3 K 27/21 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Mindestbetrag, Verfassungsmäßigkeit, Verspätungszuschlag
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Der Mindestbetrag für Verspätungszuschläge von 25 € je Monat nach § 152 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 AO ist auch im Fall der nach § 152 Abs. 2 AO zwingenden Festsetzung nicht im Hinblick auf eine möglicherweise geringere Steuer wegen Unverhältnismäßigkeit verfassungswidrig.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

