Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 18.02.2021 |
Aktenzeichen: | III B 123/20 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.08.2020 |
Aktenzeichen: | 1 K 383/20 Kg |
Schlagzeile: |
Kein Kindergeld für in Nordzypern studierendes Kind
Schlagworte: |
EU-Mitgliedstaat, Kindergeld, Mitgliedstaat, Nordteil der Insel Zypern, Zypern
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der Nordteil der Insel Zypern ist kein Mitgliedstaat i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG.
Entscheidend für die Bestimmung als EU-Mitgliedstaat ist nicht allein, ob das Gebiet völkerrechtlich dem Gebiet der EU zugeordnet werden kann. Hinzukommen muss, dass auf diesem Gebiet auch das Recht der EU gilt
Tenor:
Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25.08.2020 - 1 K 383/20 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.