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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 18.02.2021
Aktenzeichen: III B 123/20

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.08.2020
Aktenzeichen: 1 K 383/20 Kg

Schlagzeile:

Kein Kindergeld für in Nordzypern studierendes Kind

Schlagworte:

EU-Mitgliedstaat, Kindergeld, Mitgliedstaat, Nordteil der Insel Zypern, Zypern

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Nordteil der Insel Zypern ist kein Mitgliedstaat i.S. des § 63 Abs. 1 Satz 6 EStG.

Entscheidend für die Bestimmung als EU-Mitgliedstaat ist nicht allein, ob das Gebiet völkerrechtlich dem Gebiet der EU zugeordnet werden kann. Hinzukommen muss, dass auf diesem Gebiet auch das Recht der EU gilt

Tenor:

Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 25.08.2020 - 1 K 383/20 Kg wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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