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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2021
Aktenzeichen: XI R 15/19

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.2019
Aktenzeichen: 1 K 384/17

Schlagzeile:

Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei "0 %-Finanzierung"

Schlagworte:

0 %-Finanzierung, Bemessungsgrundlage, Entgelt, Finanzierung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Trägt im Rahmen einer Warenlieferung mit "0 %-Finanzierung" der liefernde Unternehmer die Kosten der Finanzierung des Kaufpreises durch einen Dritten (Kreditinstitut) in der Weise, dass das Kreditinstitut im Rahmen der Auszahlung an den Unternehmer vom Darlehensbetrag die Zinsen einbehält und der Kunde in Raten den Kaufpreis an das Kreditinstitut zahlt, mindern die einbehaltenen Zinsen das Entgelt der Warenlieferung des Unternehmers an den Kunden auch dann nicht, wenn der Unternehmer in der Rechnung gegenüber dem Kunden angibt, er gewähre ihm einen Nachlass in Höhe der Zinsen.

Normen:

UStG a.F. § 10 Abs. 1 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3
MwStSystRL Art. 73

Tenor:

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 12.02.2019 - 1 K 384/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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