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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.12.2020
Aktenzeichen: V R 39/18

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.10.2020
Aktenzeichen: 6 K 835/17

Schlagzeile:

Steuerbefreiung von Theaterumsätzen gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG

Schlagworte:

Einheitliche Leistung, Regelsteuersatz, Steuerbefreiung, Steuerfreiheit, Theater, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zu den in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG nicht näher beschriebenen Umsätzen der Theater gehören nur Leistungen, die für den Betrieb eines Theaters typisch sind.

Wenn sich ein Leistungsbündel aus künstlerischer Unterhaltung und kulinarischer Versorgung der Gäste in der Gesamtschau eines Durchschnittsverbrauchers als einheitlicher (komplexer) Umsatz darstellt. Ist der Tatbestand nicht erfüllt. Eine derartige Leistung unterliegt der Regelbesteuerung auch dann, wenn die Qualität der Darbietung höher ist als die Qualität der Speisen.

Tenor:

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 25.10.2018 - 6 K 835/17 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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