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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.07.2020
Aktenzeichen: 6 K 279/17

Schlagzeile:

Kein Betriebsausgabenabzug bei Zahlungen von Bestechungsgeldern

Schlagworte:

Abzugsverbot, Bestechungsgeld, Betriebsausgaben, Betriebsausgabenabzugsverbot

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Zahlungen von Bestechungsgeldern führen zur Anwendung des Betriebsausgabenabzugsverbots nach § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG.

Norm:

§ 4 Abs 5 Nr 10 EStG

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, BFH-Az.: XI B 42/20

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