Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 01.12.2020 |
Aktenzeichen: | II B 53/20 |
Vorinstanz: |
FG Schleswig-Holstein |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.08.2020 |
Aktenzeichen: | 3 K 86/20 |
Schlagzeile: |
Grunderwerbsteuer bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
Schlagworte: |
Grunderwerbsteuer, Lebensgemeinschaft, Lebenspartner, Lebenspartnerschaftsgesetz, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Steuerbefreiung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5a GrEStG erfasst den Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.
2. Die Vorschrift erfasst nicht den Grundstückserwerb durch den früheren Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
GrEStG § 3 Nr 5a , GrEStG § 9 , EStG § 2 Abs 8 , GG Art 20 , GG Art 3 Abs 1 , EStG VZ 2020 , LPartG
Tenor:
Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 06.08.2020 - 3 K 86/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.