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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 01.12.2020
Aktenzeichen: II B 53/20

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.08.2020
Aktenzeichen: 3 K 86/20

Schlagzeile:

Grunderwerbsteuer bei Auflösung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

Schlagworte:

Grunderwerbsteuer, Lebensgemeinschaft, Lebenspartner, Lebenspartnerschaftsgesetz, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Steuerbefreiung

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5a GrEStG erfasst den Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes.

2. Die Vorschrift erfasst nicht den Grundstückserwerb durch den früheren Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.

GrEStG § 3 Nr 5a , GrEStG § 9 , EStG § 2 Abs 8 , GG Art 20 , GG Art 3 Abs 1 , EStG VZ 2020 , LPartG

Tenor:

Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 06.08.2020 - 3 K 86/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.

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