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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 17.06.2020 |
| Aktenzeichen: | X R 18/19 |
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Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 21.08.2018 |
| Aktenzeichen: | 4 K 1593/16 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
eBay, Einlage, Gewerbebetrieb, Hobby, Internetplattform, Liebhaberei, Privatvermögen, Sammlungsstück, unternehmerische Tätigkeit, Veräußerung, Vermögensverwaltung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Werden privat und ohne Veräußerungsabsicht angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter veräußert, kann dies auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird. Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis.
Normen:
EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1
GewStG § 2 Abs. 1
HGB § 344 Abs. 1
Tenor:
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 21.08.2018 - 4 K 1593/16 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.

