Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.09.2020 |
Aktenzeichen: | XI R 34/19 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 07.11.2019 |
Aktenzeichen: | 5 K 1768/19 U |
Schlagzeile: |
Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer
Schlagworte: |
Bindungswirkung, Kleinunternehmer, Kleinunternehmerregelung, Option, Regelbesteuerung, Umsatzgrenze, Umsatzsteuer, Verzicht, Verzichtserklärung, Widerruf
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.
Normen:
UStG § 19
MwStSystRL Art. 281 bis 292
Tenor:
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.