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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.09.2020
Aktenzeichen: XI R 34/19

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2019
Aktenzeichen: 5 K 1768/19 U

Schlagzeile:

Widerruf des Verzichts auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer

Schlagworte:

Bindungswirkung, Kleinunternehmer, Kleinunternehmerregelung, Option, Regelbesteuerung, Umsatzgrenze, Umsatzsteuer, Verzicht, Verzichtserklärung, Widerruf

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

Der Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung wirkt auch für nachfolgende Besteuerungszeiträume, bis er vom Steuerpflichtigen widerrufen wird. Das Überschreiten der Umsatzgrenze ist weder ein Widerruf des Verzichts noch erledigt es die Verzichtserklärung in sonstiger Weise.

Normen:
UStG § 19
MwStSystRL Art. 281 bis 292

Tenor:

Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 07.11.2019 - 5 K 1768/19 U wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

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