Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.10.2019 |
Aktenzeichen: | VI R 48/17 |
Schlagzeile: |
Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastungen
Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastungen, Familiengrabstätte, Grab, Grabstätte, Sanierung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung.
Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt und Standsicherheitsmängel auf Anordnung der Friedhofsverwaltung beseitigt werden.