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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 22.10.2019 |
| Aktenzeichen: | VI R 48/17 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Außergewöhnliche Belastungen, Familiengrabstätte, Grab, Grabstätte, Sanierung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte sind keine außergewöhnliche Belastung.
Dies gilt auch dann, wenn es sich um eine über 100 Jahre alte Familiengrabstätte handelt und Standsicherheitsmängel auf Anordnung der Friedhofsverwaltung beseitigt werden.

