Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 26.06.2019 |
Aktenzeichen: | XI R 3/17 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.12.2016 |
Aktenzeichen: | 6 K 2485/13 |
Schlagzeile: |
Übertragung des Betriebsgrundstücks auf die bisherige Organgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Organschaft als Geschäftsveräußerung
Schlagworte: |
Betriebsgrundstück, Gesamtplan, Geschäftsveräußerung, Grundstück, Organgesellschaft, Teilvermögen, Übertragung, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Vorsteuerberichtigung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Überträgt die frühere Organträgerin ein ihr gehörendes Grundstück im Rahmen der Beendigung der Organschaft auf die frühere Organgesellschaft als Erwerberin, liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung vor, wenn die Erwerberin die unternehmerische Tätigkeit des Organkreises fortführt und das übertragene Grundstück ein Teilvermögen i.S. des Art. 5 Abs. 8 der Richtlinie 77/388/EWG (nunmehr Art. 19 Abs. 1 MwStSystRL) ist.
2. Unschädlich ist, dass die Organschaft einen oder mehrere Tage vor der Übertragung des Grundstücks geendet hat und daher die Fortführung der unternehmerischen Tätigkeit durch die Erwerberin vor der Übertragung des Grundstücks auf die Erwerberin erfolgt ist.
UStG § 1 Abs. 1a, § 2 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Nr. 9 Buchst. a
UStG a.F. § 15a Abs. 6a
Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8
Hintergrund: Bei Bestehen einer Organschaft sind gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG die Organträgerin und die Organgesellschaft als ein Unternehmen zu behandeln.
Daraus folgt nach der Rechtsprechung des BFH, dass ein Organträger, der ein an seine Organgesellschaft vermietetes Gebäude erwirbt, das Gebäude umsatzsteuerrechtlich nicht an die Organgesellschaft vermietet, sondern durch die Organgesellschaft als Teil seines Unternehmens eigenunternehmerisch nutzt.
Dieser Sichtweise liegt der Gedanke zugrunde, dass die Organschaft über § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG (auch) die umsatzsteuerrechtliche Qualifikation der vom Organträger erbrachten Leistungen beeinflusst.