Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.12.2018 |
Aktenzeichen: | V R 4/18 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 15.11.2017 |
Aktenzeichen: | 1 K 2/16 |
Schlagzeile: |
Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG und Feststellungsklage
Schlagworte: |
Anfechtungsklage, ermäßigter Mehrwertsteuersatz, Ermäßigter Steuersatz, Ermäßigter Umsatzsteuersatz, Feststellungsklage, Nichtunternehmer, Rechnung, Steuerausweis, Steuersatz, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Die Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 UStG entsteht auch bei einer Rechnungserteilung an Nichtunternehmer.
2. Im Rechtsstreit über die Anwendung einer Steuersatzermäßigung ergibt sich die Zulässigkeit einer Feststellungsklage nicht daraus, dass der Steuerpflichtige für die streitige Leistung eine Rechnung mit einem höheren Steuerausweis erteilt hat und die Anfechtungsklage dann aufgrund einer nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG bestehenden Steuerschuld unbegründet ist.
FGO § 41
UStG § 14c Abs. 1