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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Beschluss |
| Datum: | 16.10.2018 |
| Aktenzeichen: | V B 30/18 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Aussetzung des Verfahrens, Blindenwerkstatt, Nichtzulassungsbeschwerde, Steuerfreiheit, Umsatzsteuer, Vermittlung
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Wichtig für: |
Steuerberater
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Kurzkommentar2: |
Die Rechtsfrage, ob an Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen steuerfrei sind, hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil sie nicht klärungsbedürftig ist.
An Blindenwerkstätten erbrachte Vermittlungsleistungen fallen weder nach dem Wortlaut noch unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben in den Anwendungsbereich des Steuerbefreiungstatbestandes in § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG.
Ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens kann auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gestellt werden.
Ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens kann auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gestellt werden.

