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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.04.2018
Aktenzeichen: II R 47/15

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.02.2015
Aktenzeichen: 3 K 336/14 F

Schlagzeile:

Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil

Schlagworte:

Bewertung, Bilanzansatz, gemeiner Wert, Gesellschaftsanteil, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Grundstückswert, Kaufpreis, Nachweis

Wichtig für:

Steuerberater

Kurzkommentar:

1. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus.

2. Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil geführt werden.

BewG § 99 Abs. 1 Nr. 1, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 157 Abs. 1 bis 3, § 181 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6, § 182 Abs. 3 Nr. 2, § 198
GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

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