Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.04.2018 |
Aktenzeichen: | II R 47/15 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.02.2015 |
Aktenzeichen: | 3 K 336/14 F |
Schlagzeile: |
Kein Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts durch den Bilanzansatz oder durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil
Schlagworte: |
Bewertung, Bilanzansatz, gemeiner Wert, Gesellschaftsanteil, Grunderwerbsteuer, Grundstück, Grundstückswert, Kaufpreis, Nachweis
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
1. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus.
2. Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil geführt werden.
BewG § 99 Abs. 1 Nr. 1, § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 157 Abs. 1 bis 3, § 181 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 6, § 182 Abs. 3 Nr. 2, § 198
GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3