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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.02.2018
Aktenzeichen: V R 55/16

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.09.2016
Aktenzeichen: 4 K 16/14

Schlagzeile:

Verkauf von Ackerstatusrechten ist keine landwirtschaftliche Dienstleistung

Schlagworte:

Ackerstatusrecht, Dauergrünland, Dienstleistung, Durchschnittssatzbesteuerung, Genehmigung, Land- und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Pauschalbesteuerung, Umsatzsteuer, Verkauf

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gemäß § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.

Normen:
UStG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
MwStSystRL Art. 295 Abs. 1 Nr. 5

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