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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2017
Aktenzeichen: III R 23/15

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.09.2015
Aktenzeichen: 3 K 480/14

Schlagzeile:

Schlagworte:

Aufwendungen, Einkünfteerzielungsabsicht, Einnahmen, nebenberufliche Tätigkeit, Sporttrainer, Steuerbefreiung, Trainer, Übungsleiter, Übungsleiterfreibetrag

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Erzielt ein Sporttrainer, der mit Einkünfteerzielungsabsicht tätig ist, steuerfreie Einnahmen unterhalb des sog. Übungsleiterfreibetrags nach § 3 Nr. 26 EStG, kann er die damit zusammenhängenden Aufwendungen insoweit abziehen, als sie die Einnahmen übersteigen.


Normen:
EStG § 3 Nr. 26, § 3c


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