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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.12.2017
Aktenzeichen: III R 2/17

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.12.2016
Aktenzeichen: 1 K 221/16

Schlagzeile:

Schlagworte:

Antrag, Außergewöhnliche Belastungen, Behinderten-Pauschbetrag, Ehegatte, Einzelveranlagung

Wichtig für:

Behinderte, Ehepaare

Kurzkommentar2:

Nach § 26a Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag (vgl. § 33b Abs. 1 bis 3 EStG) bei der Einzelveranlagung der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen.


Normen:
EStG § 26a Abs. 2, § 33b Abs. 1 bis 3


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