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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 15.11.2017
Aktenzeichen: VI R 44/16

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.03.2016
Aktenzeichen: 9 K 2928/13

Schlagzeile:

Schlagworte:

Bilanzierung, Gesamthandsvermögen, Hinzurechnung, Investitionsabzugsbetrag, Personengesellschaft, Rückgängigmachung, Sonderbetriebsvermögen

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar2:

1. Eine begünstigte Investition i.S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird.


2. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung ist der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag in einem solchen Fall dem Sonderbetriebsgewinn des investierenden Gesellschafters außerbilanziell hinzuzurechnen.

EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 § 7g


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