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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.05.2017
Aktenzeichen: VIII R 54/14

Vorinstanz:

Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.2014
Aktenzeichen: 10 K 3473/12

Schlagzeile:

Schlagworte:

Anschaffungskosten, Bezugsrecht, junge Aktien, Kapitaleinkünfte, Veräußerung, Veräußerungsgewinn

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar2:

Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns einer Aktie, die durch die Ausübung eines Bezugsrechts erworben wurde, das von einer vor dem 1. Januar 2009 erworbenen und bereits steuerentstrickten Aktie abgespalten wurde, sind die Anschaffungskosten des Bezugsrechts entgegen der Regelung des § 20 Abs. 4a Satz 4 EStG 2009 nicht mit 0 €, sondern in der tatsächlichen Höhe anzusetzen.


Normen:
EStG 2009 § 20 Abs. 4a Satz 4, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 20 Abs. 4 Satz 1, § 52a Abs. 10 Satz 1 und 10, Abs. 11 Satz 4, EStG 2002 § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2


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