Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 18.01.2017 |
Aktenzeichen: | II R 33/16 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.08.2016 |
Aktenzeichen: | 6 K 113/16 |
Schlagzeile: |
Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim Bundesfinanzhof
Schlagworte: |
Ausland, Bevollmächtigung, Bundesfinanzhof, Dienstleistungsfreiheit, Eigenvertretung, Revision, Steuerberater, Steuerberatungsgesellschaft, Urteil, Verfahrensrecht, Zurückweisung
Wichtig für: |
Steuerberater
Kurzkommentar: |
Folgen der Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach bisherigem Recht - Eigenvertretung einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft beim BFH - Entscheidung über eine unzulässige Revision durch Urteil
1. Die Zurückweisung eines Bevollmächtigten nach § 80 Abs. 5 AO a.F. durfte sich jedenfalls dann auf alle anhängigen und künftigen Verwaltungsverfahren des Vollmachtgebers im Zuständigkeitsbereich eines Finanzamts beziehen, wenn die Verfahren von der erteilten Vollmacht umfasst wurden.
2. Eine ausländische Steuerberatungsgesellschaft, die nach deutschem Recht nicht befugt ist, sich beim BFH selbst zu vertreten, kann diese Befugnis auch nicht aus der Dienstleistungsfreiheit herleiten.
AO a.F. § 80 Abs. 5
FGO § 62 Abs. 4
AEUV Art. 56