Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.10.2016 |
Aktenzeichen: | XI R 43/14 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.09.2014 |
Aktenzeichen: | 5 K 99/13 |
Schlagzeile: |
Berichtigung des unrichtigen Umsatzsteuerausweises in einer Rechnung durch Abgabe einer Abtretungserklärung in einer Abtretungsanzeige
Schlagworte: |
Abtretungsanzeige, Abtretungserklärung, Berichtigung, Rechnung, Umsatzsteuer, Unrichtiger Umsatzsteuerausweis
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
1. Weist der leistende Unternehmer in einer Rechnung Umsatzsteuer offen aus, obwohl der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist, schuldet der leistende Unternehmer diese Steuer nach § 14c Abs. 1 UStG (Anschluss an das BFH-Urteil vom 19. November 2014 V R 41/13).
2. Eine in einer Abtretungsanzeige an das Finanzamt enthaltene Abtretungserklärung des leistenden Unternehmers ist als Berichtigung des Steuerbetrags i.S. des § 14c Abs. 1 Satz 2 UStG anzusehen, wenn diese dem Leistungsempfänger zugegangene Abtretungserklärung spezifisch und eindeutig auf eine (oder mehrere) ursprüngliche Rechnung(en) bezogen ist und aus ihr klar hervorgeht, dass der leistende Unternehmer über seine Leistungen – statt, wie bisher, unter Ansatz des ursprünglich ausgewiesenen Steuerbetrags – nunmehr nur noch ohne Umsatzsteuer abrechnen will.
UStG § 14c Abs. 1 Satz 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 7
UStDV § 31 Abs. 5
MwStSystRL Art. 203, 219