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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.11.2016
Aktenzeichen: VI R 7/16

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.11.2015
Aktenzeichen: 6 K 1868/13

Schlagzeile:

Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Feier seines Geburtstags

Schlagworte:

Feier, Geburtstag, Geburtstagsfeier, Werbungskosten

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

1. Aufwendungen für eine Feier anlässlich eines Geburtstags sind in der Regel auch durch die gesellschaftliche Stellung des Arbeitnehmers veranlasst und im Allgemeinen nicht als Werbungskosten anzuerkennen.

2. Allerdings kann sich trotz des herausgehobenen persönlichen Ereignisses aus den übrigen Umständen des einzelnen Falls ergeben, dass die Kosten für eine solche Feier ausnahmsweise ganz oder teilweise beruflich veranlasst sind.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 1, § 12 Nr. 1 Satz 2

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