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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 23.04.2015 |
| Aktenzeichen: | 5 K 115/12 |
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Schlagzeile: |
Verluste beim An- und Verkauf von Gold
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Schlagworte: |
gewerbliche Tätigkeit, Gold, Private Vermögensverwaltung, Verlust, Vermögensverwaltung
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Wichtig für: |
Kapitalanleger
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Kurzkommentar2: |
Verluste beim An- und Verkauf von Gold bleiben als (Miss-) Erfolg privater Vermögensverwaltung einkommensteuerlich unberücksichtigt, wenn das Gericht bei Würdigung des Sachverhalts auf der Grundlage der – nicht beweisbedürftigen – Verkehrs-auffassung zu dem Ergebnis kommt, dass das Tun des Steuerpflichtigen unprofessionell ist und nicht dem Bild einer gewerblichen Tätigkeit entspricht.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

