Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.02.2015 |
Aktenzeichen: | XI R 42/13 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.07.2013 |
Aktenzeichen: | 1 K 4421/10 U |
Schlagzeile: |
Keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Veräußerung von Teilen des Inventars einer Gaststätte
Schlagworte: |
Gaststätte, Geschäftsveräußerung im Ganzen, Pacht, Umsatzsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte – hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln – veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch einen weiteren Vertrag von einem Dritten pachtet.
Normen:
UStG § 1 Abs. 1a, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Richtlinie 77/388/EWG Art. 5 Abs. 8