Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.10.2014 |
Aktenzeichen: | IX R 55/13 |
Vorinstanz: |
FG Köln |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.09.2013 |
Aktenzeichen: | 15 K 3567/11 |
Schlagzeile: |
Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien als privates Veräußerungsgeschäft
Schlagworte: |
Aktie, Jahresfrist, Privates Veräußerungsgeschäft, Umtausch, Wandelschuldverschreibung, Wandelungsrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Wird ein durch die Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen begründetes Wandelungsrecht dadurch ausgeübt, dass der Steuerpflichtige Aktien des Emittenten unter Zuzahlung des festgesetzten Wandelungspreises erwirbt, schafft er diese i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG an.
Veräußert er die Aktien innerhalb der Jahresfrist wieder, so liegt ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß § 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor.
EStG § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
AktG § 221