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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 09.12.2013 |
| Aktenzeichen: | 3 K 3969/11 Erb |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Erbschaftsteuer, Optionsverschonung
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Der Antrag auf Optionsverschonung kann im Erbfall insgesamt nur einheitlich für alle Arten des erworbenen begünstigten Vermögens (land- und forstwirtschaftliches Vermögen, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften) gestellt werden.
Das FG Münster hat damit die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das Gericht die Revision zugelassen. Ein

