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Quelle: |
Hessisches Finanzgericht |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 26.09.2013 |
| Aktenzeichen: | 8 K 649/13 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Erbschaft, Kirchensteuer, Sonderausgaben
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Erben steht ein Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuern des Erblassers zu. Das Vermögen des Erblassers ist im Zeitpunkt des Todes sofort Vermögen des Erben geworden, so dass die Kirchensteuer letztlich aus dem Vermögen des Erben gezahlt wird.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Die Revision ist beim Bundesfinanzhof anhängig. In der Datenbank des BFH sind folgende Informationen gespeichert:
BFH Anhängiges Verfahren, X R 43/13 (Aufnahme in die Datenbank am 20.1.2014)
Sind Nachzahlungen eines Erben für Kirchensteuer des Erblassers beim Erben als Sonderausgaben abziehbar?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 10 Abs 1 Nr 4
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 26.9.2013 (8 K 649/13)

