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Quelle:

Finanzgericht Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.05.2012
Aktenzeichen: 13 K 2265/11 E

Schlagzeile:

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Organisationsverschulden des Bevollmächtigten

Schlagworte:

Abgabenordnung, Bevollmächtigter, Organisationsverschulden, Verfahrensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wichtig für:

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Kurzkommentar:


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