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Quelle: |
Finanzgericht Münster |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 20.09.2012 |
| Aktenzeichen: | 5 K 3605/08 U |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Firmenwagen, Privatnutzung, Umsatzsteuer, Unentgeltliche Wertabgabe
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Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
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Kurzkommentar2: |
Die Fahrten eines Unternehmers mit einem Firmenwagen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind nicht der unternehmerischen, sondern der privaten Nutzung des Pkw zuzuordnen. Sie führen daher zu einer unentgeltlichen Wertabgabe.
Hinweis: Das FG Münster widerspricht damit der Auffassung der Finanzverwaltung. Das FG beruft sich dabei auf die Rechtsprechung des EuGH zur Beförderung von Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber.
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet XI R 36/12.

