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Quelle:

Finanzgericht Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2012
Aktenzeichen: 12 K 1948/11 E

Schlagzeile:

Schlagworte:

Abgabenordnung, Berichtigung, Sonderausgaben, Unterhalt

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar2:

Zur Änderungsmöglichkeit eines bestandskräftigen Steuerbescheids wegen nachträglicher Beantragung eines Sonderausgabenabzugs von Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehefrau.


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