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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 12.10.2011
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2137/09/10003

Schlagzeile:

Bilanzsteuerrechtliche Beurteilung der Rückkaufsoption im Kfz-Handel

Schlagworte:

Bilanzierung, Kfz-Handel, Optionsentgelt, Rückkaufsoption, Verbindlichkeit

Wichtig für:

Kfz-Händler

Kurzkommentar:

Mit Urteil vom 17. November 2010 (Aktenzeichen I R 83/09) hat der BFH entschieden, dass für die Verpflichtung eines Kraftfahrzeughändlers, verkaufte Kraftfahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten Entgelts auszuweisen ist. Der BFH ließ mangels Entscheidungserheblichkeit die Fragen offen, wie ein die Höhe des Optionsentgelts übersteigendes Risiko, das sich erst während der Optionszeit herausstellt, und wie das Optionsrecht auf Seiten des Optionsberechtigten zu behandeln sind. Das Bundesfinanzministerium hat zur Anwendung des Urteils Stellung genommen.


Gliederung:
I. Ansatz und Bewertung der Verpflichtung aus der Rückverkaufsoption beim Kraftfahrzeughändler
II. Ansatz und Bewertung der Rückverkaufsoption beim Käufer (Optionsberechtigter)

Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Das BMF-Schreiben vom 12. August 2009 wird aufgehoben.

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