Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Gleichlautender Ländererlass |
Datum: | 30.08.2011 |
Aktenzeichen: | 3 G 1422 / 42 u.a. |
Schlagzeile: |
Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)
Schlagworte: |
Finanzierungsanteil, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Hinzurechnungsbesteuerung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 4. Juli 2008 überarbeitet und den Entwurf an die Verbände weitergeleitet. Die Verbände haben jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme (Einleitung einer sog. Verbandsanhörung).
Hintergrund: Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG ersetzt. Die Änderungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 36Abs. 5a GewStG).