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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Gleichlautender Ländererlass
Datum: 30.08.2011
Aktenzeichen: 3 G 1422 / 42 u.a.

Schlagzeile:

Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG)

Schlagworte:

Finanzierungsanteil, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Hinzurechnungsbesteuerung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom 4. Juli 2008 überarbeitet und den Entwurf an die Verbände weitergeleitet. Die Verbände haben jetzt Gelegenheit zur Stellungnahme (Einleitung einer sog. Verbandsanhörung).

Hintergrund: Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurden u. a. die bisherigen Regelungen in § 8 Nr. 1 bis 3 und 7 GewStG a. F. zur Hinzurechnung von Entgelten für die Nutzung von Betriebskapital durch die Regelung des § 8 Nr. 1 GewStG ersetzt. Die Änderungen sind erstmals für den Erhebungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 36Abs. 5a GewStG).

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