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Quelle: |
Finanzgericht Hamburg |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 04.04.2011 |
| Aktenzeichen: | 2 K 90/10 |
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Schlagzeile: |
Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters gegen das Finanzamt
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Schlagworte: |
Abgabenordnung, Auskunftsanspruch, Insolvenzverwalter
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Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Dem Insolvenzverwalter steht ein Auskunftsanspruch gegen das Finanzamt wegen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner des Insolvenzschuldners nicht zu (§§ 209 ff AO, § 841 ZPO).
Das Finanzgericht hat die Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat daraufhin Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VII B 89/11.

