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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 05.10.2010
Aktenzeichen: IV C 5 - S 2363/07/0002-03

Schlagzeile:

Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2011 und Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Schlagworte:

Anzeigepflicht, elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Ermäßigungsverfahren, Härtefallregelung, Lohnsteuer, Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerkarte

Wichtig für:

Arbeitgeber, Arbeitnehmer

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat ausführlich Stellung genommen zum Lohnsteuerabzug im Kalenderjahr 2011 und zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM).

Hintergrund: Im bisherigen Lohnsteuerabzugsverfahren bis einschließlich 2010 haben die Gemeinden für ein erstes und jedes weitere Dienstverhältnis die Lohnsteuerkarten mit den Besteuerungsmerkmalen auszustellen und dem Arbeitnehmer zu übermitteln. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte zu Beginn des Kalenderjahres bzw. des Beschäftigungsverhältnisses vorzulegen. Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerkarte entgegenzunehmen und den Lohnsteuerabzug nach den auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte bescheinigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen durchzuführen und diese im Lohnkonto aufzuzeichnen.

In dem ab 1. Januar 2012 vorgesehenen neuen Verfahren wird der Verfahrensweg von der Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden bis zur Aushändigung an den Arbeit-nehmer bzw. Arbeitgeber durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Dabei werden die bisherigen Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer beibehalten. Den Arbeitgebern werden die ELStAM für die Arbeitnehmer maschinell verwertbar zum Abruf zur Verfügung gestellt. Der Arbeitgeber hat die ELStAM abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und sie für die Dauer des Dienstverhältnisses anzuwenden. Etwaige Änderungen wird die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber zum Abruf bereitstellen.

Gliederung des BMF-Schreibens:
I. Einleitung
1. Bisheriges Verfahren bis einschließlich 2010
2. Neues Verfahren ab 2012
3. Übergangszeitraum ab 2011
II. Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte für den Übergangszeitraum ab 2011
1. Übergang der Zuständigkeit auf die Finanzverwaltung
2. Ermäßigungsverfahren für 2011
3. Anzeigepflichten des Arbeitnehmers
4. Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung
III. Ersatzverfahren im Übergangszeitraum (Arbeitnehmer ohne Lohnsteuerkarte 2010)
1. Allgemeines
2. Anwendungsfälle
3. Vereinfachungsregelung Auszubildende
IV. Neues Verfahren
1. Allgemeines
2. Ermäßigungsverfahren und sonstige Anträge für 2012
3. Rechte des Arbeitnehmers
4. Pflichten des Arbeitgebers
5. Im Inland nicht meldepflichtige Arbeitnehmer
6. Nichtteilnahme am neuen Verfahren (Härtefallregelung)

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