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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 21.06.2010
Aktenzeichen: IV B 5 - S 2411/07/10016 :005

Schlagzeile:

Anwendung des § 50d Absatz 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2007

Schlagworte:

Entlastungsberechtigung

Wichtig für:

Kurzkommentar:

Die Textziffern 4 und 10 des BMF-Schreibens vom 3. April 2007 (Aktenzeichen IV B 1 - S 2411/07/0002), das zur Anwendung des § 50d Absatz 3 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes Stellung nimmt, werden neu gefasst.

- Tz. 4: Entlastungsberechtigung ausländischer Gesellschaften

- Tz. 10: Sonderfälle (§ 50d Absatz 3 Satz 4 EStG)

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