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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: Information
Datum: 22.04.2010
Aktenzeichen: IV A 4

Schlagzeile:

Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO

Schlagworte:

Außenprüfung, Betriebsprüfung, Datenzugriff, Digitale Betriebsprüfung, Druckmittel, Frist, Mitwirkungspflicht, Steuerstrafverfahren, Verzögerungsgeld, Zwangsmittel

Wichtig für:

Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Katalog wichtige Fragen und Antworten zum Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO zusammengestellt.

Hintergrund: Das Verzögerungsgeld dient dazu, den Steuerpflichtigen zur Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten zeitnah anzuhalten, insbesondere Anordnungen der Finanzbehörde Folge zu leisten, wie z.B. die Buchführung wieder ins Inland zu verlagern oder den Mitwirkungspflichten nach § 200 AO im Rahmen einer Außenprüfung nachzukommen.

Bitte beachten: Bei dem Fragen- und Antwortenkatalog handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die Anwendung des Verzögerungsgeldes. Eine Rechtsbindung geht hiervon nicht aus. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

Das BMF beantwortet folgende Fragen:
1. Welchen Zweck hat das Verzögerungsgeld?
2. Hat das Verzögerungsgeld den gleichen Charakter wie ein Zwangsmittel i. S. d. § 328 AO?
3. In welchen Fällen kann das Verzögerungsgeld festgesetzt werden?
4. Kann ein Verzögerungsgeld im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Mitwirkungspflicht nur im Rahmen einer Außenprüfung festgesetzt werden?
5. Kann ein Verzögerungsgeld nur in Fällen festgesetzt werden, bei denen elektronische Bücher und Aufzeichnungen im Ausland geführt und aufbewahrt werden?
6. Ist bei einem Verstoß i. S. d. § 146 Abs. 2b AO zwingend ein Verzögerungsgeld festzusetzen?
7. Kann auch bei einem Kleinstbetrieb ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden?
8. Kommt eine Festsetzung auch bei Prüfungen gemäß § 193 Abs. 2 AO in Betracht?
9. Darf nach Einleitung eines Steuerstrafverfahrens noch ein Verzögerungsgeld festgesetzt werden?
10. Gegen wen ist das Verzögerungsgeld festzusetzen?
11. Muss die Aufforderung zur Mitwirkung schriftlich erfolgen?
12. Welche Anforderungen sind an das Mitwirkungsverlangen zu stellen?
13. Welche Fristsetzung für die Vorlage der Unterlagen/Erteilung der Auskunft bzw. der Einräumung des Datenzugriffs ist angemessen?
14. Muss das Verzögerungsgeld vorher angedroht werden?
15. Hat die Festsetzung des Verzögerungsgeldes in zeitlicher Nähe zur Verweigerung der Mitwirkung zu erfolgen?
16. Welche Kriterien können für die Höhe des Verzögerungsgeldes maßgebend sein?
17. Können mehrere Verzögerungsgeldfestsetzungen in einem Schreiben zusammengefasst werden?
18. Ist eine erneute Festsetzung wegen derselben Pflichtverletzung möglich?
19. Ist die Beitreibung des Verzögerungsgeldes bei Vorlage der angeforderten Unterlagen wie beim Zwangsgeld einzustellen?
20. Welche Behörde ist bei Mitwirkungen des BZSt für die Festsetzung des Verzögerungsgeldes zuständig?

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