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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 16.04.2010
Aktenzeichen: IV B 2 - S 1300/09/10003

Schlagzeile:

Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf Personengesellschaften

Schlagworte:

Ansässigkeitsstaat, Betriebsstättenstaat, DBA, Doppelbesteuerung, Freistellung, Personengesellschaft, Sondervergütungen

Wichtig für:

Personengesellschaften

Kurzkommentar:

In einem umfangreichen Schreiben nimmt das Bundesfinanzministerium Stellung zur Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden.

Personengesellschaften sind nach deutschem Steuerrecht weder einkommen- noch körperschaftsteuerpflichtig. Die von ihnen erzielten gewerblichen Einkünfte werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 EStG). Personengesellschaften können zwar Personen i.S.d. DBA sein (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a OECD-MA), jedoch mangels eigener Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerpflicht keine ansässigen Personen (Artikel 4 Absatz 1 OECD-MA). Als ansässige und damit abkommensberechtigte Personen sind die Gesellschafter anzusehen, soweit sie nicht selbst Personengesellschaften sind (OECD-MK Nummer 6.4 zu Artikel 1). Dagegen sind Personengesellschaft für die Gewerbesteuer selbst steuerpflichtig.

Da Personengesellschaften als solche nicht abkommensberechtigt sind, können ausländische Personengesellschaften selbst die nach einem DBA zu gewährende Entlastung von Abzugsteuern (vgl. z. B. Artikel 10 Absatz 2 OECD-MA; § 50d Absatz 1 bis 6 EStG) nicht beanspruchen. Abkommensberechtigt sind vielmehr die Gesellschafter der Personengesellschaften, wenn sie im anderen Vertragsstaat ansässig sind. Ist ein Gesellschafter in einem Drittstaat ansässig, richtet sich die Abkommensberechtigung nach dem DBA mit diesem Staat.

Gliederung:
Abkürzungsverzeichnis
0 Hinweis
1 Allgemeine Grundsätze des nationalen Rechts
1.1 Personengesellschaften
1.2 Ausländische Gesellschaften
2 Allgemeine Grundsätze der Doppelbesteuerungsabkommen
2.1 Personengesellschaften und Abkommensberechtigung
2.1.1 Grundsatz
2.1.2 Entlastung von deutschen Abzugsteuern
2.2 Gewinne gewerblich tätiger und gewerblich geprägter Personengesellschaften
2.2.1 Unternehmensgewinne und Abgrenzungsfragen (Artikel 7 OECD-MA)
2.2.1.1 Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG)
2.2.1.2 Einkünfte aus atypisch stillen Beteiligungen
2.2.1.3 Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen
2.2.2 Unternehmen eines Vertragsstaates (Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe d OECD-MA)
2.2.3 Betriebsstätte (Artikel 5 OECD-MA)
2.2.4 Betriebsstättenvorbehalte und Verhältnis zu anderen Vorschriften
2.2.4.1 Betriebsstättenvorbehalte
2.2.4.2 Unbewegliches Vermögen eines Unternehmens
2.3 Einkünfte vermögensverwaltender, nicht gewerblich geprägter und nicht gewerblich infizierter Personengesellschaften
2.3.1 Grundsatz
2.3.2 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen (Artikel 6 OECD-MA) und Verhältnis zu Artikel 11 OECD-MA
2.4 Gewerbliche Einkünfte ohne Betriebsstätte
3 Deutschland als Betriebsstättenstaat
3.1 Betriebsstättengewinn
3.2 Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern
3.3 Gewerbesteuer
4 Deutschland als Ansässigkeitsstaat
4.1 Laufende Gewinne
4.1.1 Gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften
4.1.1.1 Freistellung der Gewinnanteile
4.1.1.1.1 Grundsatz
4.1.1.1.2 Gewinnanteile aus atypisch stillen Beteiligungen
4.1.1.1.3 Einkünfte aus typisch stillen Beteiligungen
4.1.1.2 Ausschluss der Freistellung
4.1.1.2.1 Aktivitätsklauseln
4.1.1.2.2 Zwischeneinkünfte einer Betriebsstätte
4.1.1.2.3 Rückfallklauseln
4.1.1.2.4 Nationales Recht
4.1.1.2.5 Qualifikationskonflikte
4.1.2 Vermögensverwaltende Personengesellschaften
4.1.3 Qualifikationskonflikte
4.1.3.1 Allgemeines
4.1.3.2 DBA mit Klauseln zum Übergang auf die Anrechnungsmethode (sog. Switch-over-Klauseln)
4.1.3.3 DBA ohne Klauseln zum Übergang auf die Anrechnungsmethode
4.1.3.3.1 Positive Qualifikationskonflikte
4.1.3.3.2 Negative Qualifikationskonflikte
4.1.4 Unterschiedliche Einordnung einer ausländischen Personengesellschaft
4.1.4.1 Behandlung im Ausland als Körperschaft
4.1.4.2 Behandlung in Deutschland als Körperschaft
4.2 Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen der Betriebsstätte
4.2.1 Gewerblich tätige und gewerblich geprägte Personengesellschaften
4.2.2 Vermögensverwaltende Personengesellschaften
5 Sondervergütungen
5.1 Behandlung der Sondervergütungen
5.2 Sonderregelungen einzelner DBA
6 Verfahren
6.1 Gesonderte Gewinnfeststellung
6.2 Melde-, Mitwirkungs- und Nachweispflichten
6.3 Abstimmung mit ausländischen Finanzbehörden
7 Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze
8 Aufhebung von BMF-Schreiben

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