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Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | Information |
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Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2010
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
In einer tabellarischen Übersicht hat das Bundesfinanzministerium die wichtigsten ab 1.Januar 2010 geltenden Zahlen des Lohnsteuer-Verfahrens zusammengestellt. Die Übersicht ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer interessant.
Die nachfolgenden Zahlen betreffen die Steuerfreiheit von Arbeitslohn nach § 3 EStG. Darüber hinaus enthält die Arbeitshilfe zahlreiche weitere Zahlen, die für das Lohnsteuer-Verfahren von Bedeutung sind.
- § 3 Nr. 11 EStG, R 3.11 LStR: Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis 600 EUR
- § 3 Nr. 26 EStG: Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei bis 2.100 EUR
- § 3 Nr. 26a EStG: Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten steuerfrei bis 500 EUR
- § 3 Nr. 30 u. 50 EStG, R 9.13 LStR: Heimarbeitszuschläge (steuerfrei in % des Grundlohns) = 10 %
- § 3 Nr. 34 EStG: Freibetrag für Gesundheitsförderung 500 EUR
- § 3 Nr. 38 EStG: Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen steuerfrei bis 1.080 EUR
- § 3 Nr. 39 EStG: Freibetrag für Vermögensbeteiligungen = 360 EUR
- § 3 Nr. 56 EStG: Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an eine nicht kapitalgedeckte Pensionskasse steuerfrei bis jährlich 1 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 66.000 EUR = 660 EUR
- § 3 Nr. 63 EStG: Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen steuerfrei bis jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 66.000 EUR = 2.640 EUR, Erhöhungsbetrag bei Versorgungszusagen nach dem 31.12.2004