Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 03.02.2010 |
Aktenzeichen: | IV A 5 -O 1000/09/10055-08 |
Schlagzeile: |
Einführung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen durch das Steuerbürokratieabbaugesetz
Schlagworte: |
Bilanz, E-Bilanz, Elektronische Übermittlung, Jahresabschluss, Steuerbürokratieabbaugesetz
Wichtig für: |
Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen, sind bilanzierende Unternehmen nach einer Neuregelung durch das im Dezember 2008 verabschiedete Steuerbürokratieabbaugesetz grundsätzlich verpflichtet, Jahresabschlüsse standardisiert elektronisch zu übermitteln (§§ 5b, 51 Absatz 4 Nummer 1b EStG). Aus Sicht der Bundesregierung handelt es sich hierbei um ein zentrales Vorhaben zum nachhaltigen Abbau unnötiger Bürokratie. Das Bundesfinanzministerium informiert zahlreiche Kammern und Verbände über den Fortgang in der Sache und den derzeitigen Arbeitsstand zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrags.
Hintergrund: Zur Konzeption und Realisierung der Übermittlung der Jahresabschlüsse nach § 5b EStG wurde im Rahmen des Bund-Länder-Vorhabens KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung für die Steuerverwaltung) das Projekt Elektronische Bilanz (E-Bilanz) gegründet. Innerhalb des Projekts wurde frühzeitig die grundlegende Entscheidung getroffen, als Instrument zur Datenübermittlung den in der Wirtschaft bereits weit verbreiteten Standard XBRL (eXtensible Business Reporting Language) zu verwenden.
Im zweiten Halbjahr 2009 fand bereits ein erster Praxistest statt, in dem freiwillige Übermittler Testdatensätze an die Steuerverwaltung gesendet haben. Nach Eingang wurden diese Datensätze in der Verwaltung anhand bestimmter Prüfungskriterien auf ihre technische Richtigkeit auf Grundlage der bestehenden HGB-Taxonomie überprüft. Die Auswertung der Ergebnisse des Praxistests gaben hilfreiche Hinweise für die Ausgestaltung der künftigen Realisierung.
In 2010 werden im Rahmen der IT-AG Taxonomie Steuer zwischen Verwaltung und Übermittlern die endgültigen technischen Datensatzbeschreibungen, die Schnittstellen und die clientseitig zu prüfenden Annahmekriterien für die Datensätze abgestimmt. Hieran wird sich ggf. eine weitere Testphase mit freiwilligen Übermittlern anschließen.
Das Bundesfinanzministerium zieht folgendes Fazit: Insgesamt wurde auf dem Weg, mit dem Projekt E-Bilanz eine zukunftsträchtige „E-Taxation-Wertschöpfungskette“ zu etablieren und so das Besteuerungsverfahren zukünftig für alle Beteiligten spürbar effizienter zu gestalten, eine große Strecke zurückgelegt.