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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 15.02.2010
Aktenzeichen: IV C 6 - S 2244/09/10002

Schlagzeile:

BFH-Entscheidung zum Halbabzugsverbot bei Liquidationsverlusten ist nicht anzuwenden

Schlagworte:

Abzugsverbot, Aufgabeverlust, Erwerbsaufwand, Gewinnausschüttung, Halbabzugsverbot, Halbeinkünfteverfahren, Liquidationsverlust, Teileinkünfteverfahren

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Nach dem BMF-Schreiben sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 – sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 25. Juni 2009 entschieden, dass der Abzug von Erwerbsaufwand (z.B. Betriebsvermögensminderungen, Anschaffungskosten oder Veräußerungskosten) im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Absatz 1 und Absatz 4 EStG jedenfalls dann nicht nach § 3c Absatz 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat.

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