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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 15.02.2010
Aktenzeichen: IV C 4 - S 2296-b/07/0003

Schlagzeile:

Überarbeitung des Anwendungsschreibens zu haushaltsnahen Leistungen nach § 35a EStG

Schlagworte:

Arbeitgeber-Pool, Geringfügige Beschäftigung, Handwerkerleistung, Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Haushaltsnahe Leistungen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:


Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreibens zu haushaltsnahen Leistungen nach § 35a EStG an die jüngsten Gesetzesänderungen angepasst.

Hintergrund: Seit dem 1. Januar 2009 werden haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen stärker steuerrechtlich gefördert als zuvor. Welche Beschäftigungsverhältnisse und Leistungen steuerlich geltend gemacht werden können, wird in dem Anwendungsschreiben genau ausgeführt.

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, bei denen es sich um geringfügige Beschäftigungen handelt (sogenannte Minijobs), können 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 Euro , von der Steuerschuld abgezogen werden.

Aufwendungen für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen, zu denen auch Pflege- und Betreuungsleistungen zählen, können bis zu 20 Prozent, höchstens insgesamt 4.000 Euro von der Steuerschuld abgezogen werden.

Gliederung
I Überblick über die zum 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen
1. Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ vom 21.12.2008 (BGBl. I S. 2896, BStBl 2009 I S. 133)
2. Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz - FamLeistG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2955, BStBl 2009 I S. 136)
II Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen i. S. d. § 35a EStG
1. Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
2. Geringfügige Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV
3. Beschäftigungsverhältnisse in nicht inländischen Haushalten
4. Beschäftigungsverhältnisse mit nahen Angehörigen oder zwischen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bzw. einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
5. Haushaltsnahe Dienstleistung
- Grundsatz
- Personenbezogene Dienstleistungen
- Öffentliches Gelände, Privatgelände, nicht begünstigte Aufwendungen
- Pflege- und Betreuungsleistungen
6. Haushalt des Steuerpflichtigen
- Voraussetzung
- Zubehörräume und Außenanlagen
- Wohnen in einem Alten(wohn)heim, einem Pflegeheim oder einem Wohnstift
- Weitere Fälle eines Haushalts des Steuerpflichtigen
- Wohnungswechsel, Umzug
III Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen
IV Anspruchsberechtigte
- Arbeitgeber, Auftraggeber
- Wohnungseigentümergemeinschaften
- Mieter
- Wohnen in einem Alten(wohn)heim, einem Pflegeheim oder einem Wohnstift
- Arbeitgeber-Pool
V Begünstigte Aufwendungen
1. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten
2. Ausschluss der Steuerermäßigung bei Berücksichtigung der Aufwendungen als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen; Aufwendungen für Kinderbetreuung
- Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen
- Behinderten-Pauschbetrag
- Kinderbetreuungskosten
- Au-pair
3. Umfang der begünstigten Aufwendungen
- Arbeitsentgelt
- Nachweis des Arbeitsentgelts
- Arbeitskosten, Materialkosten
- Versicherungsleistungen
- Zahlungszeitpunkt
- Dienst- oder Werkswohnung
- Wohnungseigentümer und Mieter
4. Nachweis
- Ab Veranlagungszeitraum 2008
- Zahlungsarten
- Konto eines Dritten
VI Höchstbeträge
- Übergang von Veranlagungszeitraum 2008 auf Veranlagungszeitraum 2009
- Zwölftelungsregelung
- Haushaltsbezogene Inanspruchnahme
VII Mehrfache Inanspruchnahme der Steuerermäßigungen
VIII Anrechnungsüberhang
Entsteht bei einem Steuerpflichtigen infolge der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung na§ 35a EStG ein sog. Anrechnungsüberhang, kann der Steuerpflichtige weder die Festsetzung einer negativen Einkommensteuer in Höhe dieses Anrechnungsüberhangs noch die Feststellung einer rück- oder vortragsfähigen
IX Anwendungsregelung

Anlage 1
Beispielhafte Aufzählung begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

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