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Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
| Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
| Datum: | 21.12.2009 |
| Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2353/08/10010 |
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Schlagzeile: |
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Schlagworte: |
Auswärtstätigkeit, Leiharbeitnehmer, Outsourcing, Regelmäßige Arbeitsstätte, Reisekosten
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Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
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Kurzkommentar2: |
Der BFH hat in seinen Urteilen vom 10. Juli 2008 - VI R 21/07 - und vom 9. Juli 2009 - VI R 21/08 - entschieden, dass die betriebliche Einrichtung eines Kunden des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte des Arbeitnehmers ist, auch wenn er bei dem Kunden längerfristig eingesetzt wird.
Das BMF akzeptiert die geänderte BFH-Rechtsprechung. Allerdings gelten nach dem BMF-Schreiben Ausnahmen, z.B. beim Outsourcing oder bei der Überlassung von Leiharbeitnehmern für die gesamte Dauer ihres Arbeitsverhältnisses.

